Wie schon der Finanzausschuss des Kreises hat der Finanzausschuss der Stadt Neuss in seiner gestrigen Sitzung für das Jahr 2010 die Mittel zum Betrieb der Beratungsstelle in den Sozialetat eingestellt. Vorbehaltlich des Beschlusses des Rates der Stadt Neuss ist für das laufende Jahr der Erhalt der Beratungsstelle gesichert.
Archiv: Arbeitslosenberatungsstelle
2010 3 März
Arbeitslosenberatung gesichert
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2010 10 Februar
Aktuelles aus dem Kreis
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2010 1 Februar
Sparmaßnahmen: Der Beratungsstelle für Arbeitslose an der Drususallee droht das Aus
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“Neuss: Hartz-IV-Antrag im vierten Versuch bewilligt” – unter dieser Überschrift berichtet die WZ von einem Lokaltermin in der Arbeitslosenberatungsstelle des Ev.Kirchenkreises Gladbach-Neuss auf der Drususallee 81.
Der Untertitel “Sparmaßnahmen: Der Beratungsstelle für Arbeitslose an der Drususallee droht das Aus” weist darauf hin, dass die Arbeit nach wie vor gefährdet ist (siehe auch 14.01./21.01./22.01.); Kreistag und Stadtrat müssen diese Arbeit von der ausdrücklichen Wunschliste in ihre Etats aufnehmen.
WZonline_1.02.2010_Neuss: Hartz-IV-Antrag im vierten Versuch bewilligt
Weitere Informationen und Hintergründe sind in 2 Artikeln der WZ vom 22.01. und 23.01.2010 festgehalten:
2010 22 Januar
Zukunft der Arbeitslosenberatungsstelle
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In der Sitzung des Sozialausschusses am Donnerstag war auch die Etatisierung der Arbeitslosenberatungsstelle Gegenstand der Beratungen. In der inhaltlichen Bewertung bestätigte der Ausschuss seine Diskussionsergebnisse aus der Sitzung vom Mai diesen Jahres. Einer Etatisierung wollte der Ausschuss jedoch nicht entsprechen, sondern beschloss, den Anteil der Stadt in Höhe von 16 000.-€ dann in einen Nachtragshaushalt zu stellen, wenn der Kreis seinen Anteil von 32 000.–€ in seinen Etat eingestellt hat. Dort steht die Beratungsstelle auf der Wunschliste der Parteien.
2010 21 Januar
Sitzung des Sozialausschusses / Zukunft der Arbeitslosenberatungsstelle
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Mit der Zukunft der ARGE und dem Projekt „Neuss barrierefrei“ beschäftigt sich der Sozialausschuss in seiner nächsten Sitzung. Weitere Themen sind der Trägerwechsel des Pflegeheimes Herz-Jesu und der Haushalt 2010.
Innerhalb der Haushaltsberatungen ist es spannend, inwieweit der Sozialausschuss sein Votum für die Arbeitslosenberatungsstelle vom Mai diesen Jahres bekräftigt und diese Mittel in den Etatentwurf einarbeiten wird (siehe Artikel vom 14.01.2010).
Der Ausschuss tagt heute, 21. Januar 2010, 17.00 Uhr, im Ratssaal des Neusser Rathauses.
2010 14 Januar
Schuldnerberatung – Arbeitslosenberatung – Verbraucherberatung
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Der Rat der Stadt Neuss hat sich im Grundsatz für eine Verbraucherberatungsstelle in Neuss mit ihrem umfassenden Profil ausgesprochen. Dies stellt der Stadtkurier in seiner Ausgabe vom 13.01.2010 dar (Stadtkurier 13012010_2).
Der Hinweis auf den nicht abgedeckten Beratungsbedarf Neusser BürgerInnen macht deutlich, dass es sich hierbei um ein zusätzliches Beratungsangebot handeln muss.
Diakonie und Sozialdienst Katholischer Männer unterhalten seit Jahrzehnten mit ihren Schuldnerberatungsstellen ein hochqualifiziertes Angebot für Menschen, die in die Verschuldung geraten sind. Die hohen Beratungszahlen machen die Notwendigkeit des Angebotes überdeutlich. Wie im Artikel angesprochen kann eine Verbraucherberatung hier eventuell entlastend wirken, kann aber die bestehende Arbeit nicht ersetzen. Angesichts einer realistischen Erwartung an die Ausstattung der Stelle wird sie mit der Wahrnehmung der Aufgabenbereiche um Verbraucherschutz, Wohnen, Energie, Bauen, Mietrecht usw. voll und ganz ausgelastet.
Die Arbeitslosenberatungsstelle des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss stellt seit 25 Jahren ein weiteres Standbein einer spezialisierten Beratung für betroffenen BürgerInnen dar. Die hier vorgehaltenen Fachkenntnisse sind angesichts der Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge nicht ersetzbar. Gerade die Nachrichten über die hohe Zahl erfolgreicher Einspruchsverfahren aus den letzten Tagen unterstreicht die Bedeutung dieses Angebotes. Alle politischen Fraktionen erkennen dies auch an.
Zur Zeit hat der Beschluss des Sozialausschusses der Stadt – ebenso wie der Beschluss des Sozialausschusses des Kreises – noch Geltung, dieses Beratungsangebot weiterzutragen und zu finanzieren (Beschlussprotokoll Sozialausschuss). Dagegen weist der Haushaltsplan der Verwaltung diese Mittel nicht aus.
Diese Nicht-Etatisierung bedeutet eine Gefährdung dieser Beratung.
Hier ein NGZ-Artikel vom 28.05.2009 zu dieser Thematik:
