Der Rat der Stadt Neuss hat sich im Grundsatz für eine Verbraucherberatungsstelle in Neuss mit ihrem umfassenden Profil ausgesprochen. Dies stellt der Stadtkurier in seiner Ausgabe vom 13.01.2010 dar (Stadtkurier 13012010_2).
Der Hinweis auf den nicht abgedeckten Beratungsbedarf Neusser BürgerInnen macht deutlich, dass es sich hierbei um ein zusätzliches Beratungsangebot handeln muss.
Diakonie und Sozialdienst Katholischer Männer unterhalten seit Jahrzehnten mit ihren Schuldnerberatungsstellen ein hochqualifiziertes Angebot für Menschen, die in die Verschuldung geraten sind. Die hohen Beratungszahlen machen die Notwendigkeit des Angebotes überdeutlich. Wie im Artikel angesprochen kann eine Verbraucherberatung hier eventuell entlastend wirken, kann aber die bestehende Arbeit nicht ersetzen. Angesichts einer realistischen Erwartung an die Ausstattung der Stelle wird sie mit der Wahrnehmung der Aufgabenbereiche um Verbraucherschutz, Wohnen, Energie, Bauen, Mietrecht usw. voll und ganz ausgelastet.
Die Arbeitslosenberatungsstelle des Ev. Kirchenkreises Gladbach-Neuss stellt seit 25 Jahren ein weiteres Standbein einer spezialisierten Beratung für betroffenen BürgerInnen dar. Die hier vorgehaltenen Fachkenntnisse sind angesichts der Komplexität der rechtlichen Zusammenhänge nicht ersetzbar. Gerade die Nachrichten über die hohe Zahl erfolgreicher Einspruchsverfahren aus den letzten Tagen unterstreicht die Bedeutung dieses Angebotes. Alle politischen Fraktionen erkennen dies auch an.
Zur Zeit hat der Beschluss des Sozialausschusses der Stadt – ebenso wie der Beschluss des Sozialausschusses des Kreises – noch Geltung, dieses Beratungsangebot weiterzutragen und zu finanzieren (Beschlussprotokoll Sozialausschuss). Dagegen weist der Haushaltsplan der Verwaltung diese Mittel nicht aus.
Diese Nicht-Etatisierung bedeutet eine Gefährdung dieser Beratung.
Hier ein NGZ-Artikel vom 28.05.2009 zu dieser Thematik:
